Abrechnung von Pflegeleistungen
- Wenn Sie keinen Pflegegrad oder Pflegegrad 1 haben, handelt es sich um Privatleistungen, sofern sie nicht von den Entlastungsleistungen abgedeckt werden können. Als Entlastungsleistungen stehen Ihnen 131€/Monat zu, welche Sie in Ihrem persönlichen Pflegekassenbudget für 1,5 Jahre ansparen können.
- Ab Pflegegrad 2 und höher haben Sie die Möglichkeit, die Pflege- und Betreuungsleistungen über Ihre Pflegekasse, im Rahmen der Ersatzpflege, abzurechnen. Die maximale Höhe beträgt 3.539 € im Jahr.
Für Pflege- und Betreuungsleistungen, die nicht durch Ihre Pflegepersonen abgesichert werden können, haben Sie im Rahmen der Verhinderungspflege Wo geht der Link hin? oder auch Ersatzpflege genannt einen gesetzlichen Anspruch.
Diese Leistungen müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Für die Beantragung gibt es ein Formular, welches Ihnen Ihre Pflegekasse zuschickt und einfach auszufüllen ist.
Wenn Sie von Ihrer Pflegekasse das Genehmigungsschreiben für die Verhinderungspflege erhalten haben, kann die Reise beginnen. Vorher erhalten Sie von uns, für die von Ihnen gebuchten oder angefragten SORGLOS-Leistungen, eine schriftliche Kostenaufstellung mit allen Details, die Sie wünschen und brauchen.
Es bestehen zwei Abrechnungswege, die Sie wählen können:
- Sie rechnen die SORGLOS-Leistungen direkt mit uns ab und lassen sich die Kosten von Ihrer Pflegekasse zurückerstatten. Bei privatversicherten Personen ist das der normale Weg.
oder
- Wir rechnen mit Ihrer Pflegekasse ab, dazu treten Sie Ihren Anspruch an uns, als Leistungserbringer, ab. Wir erhalten dann die originale Abtretungserklärung und das Genehmigungsschreiben der Pflegekasse als Kopie.
Ihre Entscheidung können Sie uns am Telefon oder schriftlich mitteilen.
Ihr SORGLOS-Urlaub beginnt mit uns – GEPFLEGT REISEN