Verhinderungspflege

... wenn Ihr Pfleger neue Kräfte tankt

Verhinderungspflege: Urlaub für Sie und Ihre Pflegeperson

Aus den Berichten unserer vielen Gäste wissen wir, dass ein Seniorenurlaub an der Ostsee wunderbar erholsam ist und neue Kräfte freisetzt. Ein Grund hierfür ist sicherlich die große Menge an Sonnentagen – die Ostseeregion mit den Inseln Usedom, Hiddensee und Rügen belegt hier deutschlandweit den Spitzenplatz. Wussten Sie darüber hinaus, dass Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Verhinderungspflege haben? Das stimmt tatsächlich, denn wenn die bisherige private Pflegeperson zum Beispiel wegen Erholungsurlaubs an der Pflege gehindert ist, übernimmt Ihre Pflegekasse auf Antrag die entstandenen Kosten für maximal 6 Wochen im Jahr.

Verhinderungspflege: Was sind die Voraussetzungen?

Seit dem 01.01.2015 besteht die Möglichkeit eines Urlaubs mit Pflegeperson im Rahmen der Verhinderungspflege oder auch Urlaubspflege genannt, mit einer Dauer von bis zu 6 Wochen im Jahr. Für die Nutzung der Verhinderungspflege muss mindestens ein Pflegegrad 2 seit mindestens 6 Monaten vorhanden sein. In einem solchen Fall kann die Pflege vorübergehend durch eine Ersatzpflegekraft erfolgen. Eine weitere Voraussetzung: Diese Pflegekraft darf nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt sein.

Sie können also gemeinsam mit Ihrem Angehörigen, welcher Sie im Alltag pflegt, SORGLOS-Urlaub verleben und Sie beide können sich erholen, da die Ersatzpflegekraft sich um Sie kümmert und unterstützt.

Sollten Sie zu Hause vom Pflegedienst versorgt werden, gilt das Gleiche, Sie können an einem anderen Ort von einer Ersatzpflegkraft versorgt werden. Reisen Sie allein oder mit den lieben Menschen Ihrer Wahl.

Mit Pflegeperson Urlaub machen – Kostenerstattung

Gönnen Sie sich und Ihrer Pflegeperson diesen Urlaub, entspannen Sie mit dem guten Gefühl, dass Sie in guten Händen sind und für alles gesorgt ist. Auch in finanzieller Hinsicht, denn die Pflegekasse erstattet die Kosten, die nachweislich für die Verhinderungspflege aufgewendet wurden, bis zu einem Betrag von 1.612,00 EUR pro Kalenderjahr. Auch eine stundenweise Pflege bei Abwesenheit der Pflegeperson ist möglich. Außerdem kann bis zu 50 % des Leistungsbetrags aus der Kurzzeitpflege zusätzlich zu den Leistungen der Verhinderungspflege ausgegeben werden, wenn noch ein Anspruch auf nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege besteht. Somit erhöht sich der mögliche Gesamtbetrag auf 2.418,00 €. Ebenso ist möglich die monatlichen Entlastungsleistungen der Pflegekasse in Höhe von 125 € „anzusparen“, um diese dann auch für Betreuung und Unternehmungen im Urlaub zu verwenden. Sie können die Entlastungsleistungen rückwirkend für 1 Jahr abrufen.

Um die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, stellen Sie bitte einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse, die Antragstellung ist sehr einfach, gern helfen wir Ihnen dabei. Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder über unser Büro.

Hilfsmittel, die Sie am Urlaubsort benötigen, werden durch uns organisiert und durch eine ärztliche Verordnung auch am Urlaubsort durch die Pflege- oder Krankenkasse bezahlt. Bitte denken Sie daran, auch darüber mit Ihrer Kasse oder Ihrem Hausarzt zu sprechen.

Verhinderungspflege beantragen: Wir beraten Sie gern!

Bei der Gestaltung der Verhinderungspflege sind der Ort, die zeitliche Dauer und der Leistungsumfang frei wählbar (§39SGB XI: Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson). Wählen Sie Mecklenburg-Vorpommern als Ziel für Ihren Ostsee-Seniorenurlaub mit Verhinderungspflege. Hier finden Sie Natur, Unterhaltung und Kultur, mit herzlicher Gastfreundschaft und regionalen Köstlichkeiten für Leib und Seele. Mit unserer Erfahrung und einem breit gefächerten Netzwerk verlässlicher Partner sorgen wir dafür, dass Ihre Reise SORGLOS wird und Sie den Aufenthalt von Anfang bis Ende genießen werden.  

SORGLOS-Urlaub: Spezialisten für perfekten Ostsee-Seniorenurlaub

Möchten Sie mehr über den Urlaub mit Verhinderungspflege erfahren? Sind Sie nicht sicher, ob Ihre individuellen Bedürfnisse erfüllt werden können? Sprechen Sie uns an! Als Spezialisten für den Seniorenurlaub, auch und gerade mit Handicap, stehen uns weitreichende Möglichkeiten offen. So können wir auch dann die perfekte Reise für Sie realisieren, wenn Sie weitergehende Anforderungen an die Pflege haben. Wenden Sie sich an unser Team unter der Telefonnummer 0381–25 23 499 oder senden Sie eine E-Mail an info@sorglos-urlaub.de. Gern rufen wir Sie auch zurück. Wir beraten Sie unverbindlich und finden genau das passende Angebot für Sie, mit den entsprechenden Leistungen und zur gewünschten Jahreszeit!

Zurück